Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.926394536175, 11.586408019066
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Werte:r Melder:in,
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) verpflichtet u. a. Unternehmen dazu, den Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu unterlassen. Hierdurch soll es zu Stromeinsparungen kommen, die ohne die Untersagung nicht kurzfristig zu erreichen wären. Die betroffene Uhr stellt eine solche Werbeanlage dar, denn sie bewirbt die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und deren Leistungsangebot. Wir wollen und müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und haben daher diese Werbeanlage unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschaltet. Da eine Trennung der Stromversorgung zwischen der Werbung und der Uhrzeit nicht möglich ist, musste die gesamte Anlage abgestellt werden. Ebenso wenig können wir täglich dafür sorgen, die Anlage zwischen 6 und 22 Uhr in Betrieb zu setzen. Das wäre weder vom Aufwand noch vom Nutzen her vertretbar. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 28.2.2023. Sofern dann das Verbot zum Betrieb beleuchteter Werbeanlagen entfällt und sich nicht aus einem anderen wichtigen Grund die weitere Abschaltung erforderlich macht, nehmen wir die Anlage wieder in Betrieb.
Ihre Stadtwerke Jena
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9771-2022, die neue ID ist: #9660-2022.
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