Beschreibung des Mangels
Elektroroller engen den Fussweg ein, der auch von Radfahrern benutz wird. Es ist nicht mehr möglich Radfahrern auszuweichen, die dort zügig die Steigung hinabfahren. Die Roller sind als Gegenstände einzustufen, welche die Betreiberfirma auf Rad-/Fusswegen ablagert. Wenn das Rechtens ist, dürfen dann andere Firmen auch Dinge im öfgentlichen Raum zwischenlagern? Die Betreiberfirma sollte von der Stadt zugewiesene Stellflächen anmieten, um ihr Geschäft zu betreiben. Genau wie jeder andere Händler auf dem Wochenmarkt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.906932302998, 11.567350091009
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#14689-2024" wurde gemeldet.
Werte:r Melder:in, auf das Abstellverhalten der Nutzer von E-Sootern hat die Stadtverwaltung aktuelle leider keinen Einfluss. Nach der Bestätigung der geänderten Sondernutzungssatzung durch das Landesverwaltungsamt ist aber geplant, schrittweise Abstellplätze für E-Scooter auszuweisen.Die Umsätzung wird aber noch andauern. Ihre Verkehrsplanung
Der Status des Mangels "#14689-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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