#20257-2026

Beschreibung des Mangels

Die B7 ist stadtauswärts mit dem Fahrrad fast durchgehend befahrbar. Am Fürstengraben und an der Straße des 17. Juni weist das Verkehrsschild 240 ("Kombinierter Fuß-/Radweg") darauf hin. Im weiteren Verlauf fehlt an der Humboldtstraße/Am Steiger ein entsprechendes Zeichen. Erst ab der Kreuzung Botzstraße gibt es wieder ein Verkehrsschild 239 ("Fußgänger") mit Ergänzungszeichen 1022-10 ("Radfahrer frei"), so dass die Radfahrer bis zu diesem Abschnitt auf der Bundesstraße fahren müssen. Ist diese Regelung wirklich so gewollt, oder ist hier lediglich ein Verkehrsschild (dass ich dort früher schon mal gesehen hatte) abhanden gekommen?

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.931972790229, 11.579845106313

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20257-2026" wurde gemeldet.

Kommentare

Die Bundesstraße ist hier eine normale innerörtliche Hauptstraße, deren Fahrbahn problemlos mit dem Fahrrad befahren werden kann und sollte.
Die derzeit mit Benutzungspflicht und Freigabe belegten Seitenräume entsprechen in diversen Punkten nicht den Verwaltungsvorschriften zur Anlage und Ausweisung von Radverkehrsflächen:
- Unterschreitung der erforderlichen Mindestbreite zwischen Zwätzengasse und ThULB
- falsche Signalisierung und fehlende Radverkehrsfurt an der Einmündung Am Planetarium / Bibliotheksplatz
- unbegründete Unterbrechung bzw. fehlende Radverkehrsfurt an der Einmündung Philosophenweg
- Unterschreitung der erforderlichen Mindestbreite im folgenden Abschnitt
- fehlende Radverkehrsfurten an sämtlichen folgenden Einmündungen im Bereich der für den Radverkehr freigebenen Gehwege bis zum Ende der Humboldtstraße (beidseitig)

Diese Mängel sind der entsprechenden Behörde seit Jahren bekannt, jedoch weigert man sich beharrlich, die bindenden Verwaltungsvorschriften umsetzen. Insofern muss eine Erweiterung bei der Verlagerung des Radverkehrs in den Seitenraum dringend vermieden werden.

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