#2022-2019

Beschreibung des Mangels

Im Bereich Prüssingstraße 1 - 3 war von gestern, ca. 18 Uhr bis heute morgen, 6 Uhr eine provisorische „Sperrung“. Durch die Anbringung von Flatterband wurden mindestens fünf (der eh schon knappen) Parkplätze belegt. Da das mit Sicherheit so nicht genehmigt war bitte ich hiermit um Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.

Die Sperrusteht wahrscheinlich mit einer Sanierung an genannter Adresse in Zusammenhang.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.881149905234, 11.593902111053

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Hinweise zum Eigentümer des Hauses wurden aus Datenschutzgründen entfernt. Ihr Mängelmelder-Team

Es ist weithin erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Bitte wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus benannten Gründen nicht für Sie tätig werden können.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2105-2019, die neue ID ist: #2022-2019.

Kommentare

Bezugnehmend auf folgenden Kommentar:
"Es ist weithin erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Bitte wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus benannten Gründen nicht für Sie tätig werden können.
Status
Geschlossen
Fr, 09.08.2019 - 11:17"

Woran ist für Normalbürger ohne Live-Zugriff auf's Kataster erkennbar, dass der Straßenrand ein Privatgrundstück ist und dort nach Belieben mit Sperrungen von Parkflächen zu rechnen ist?

Wie vom Vorschreiber erwähnt handelt es sich bei der Straßenfläche der Prüssingstraße in meinen Augen nicht um eine Privatfläche. Auf der rechten Seite der Fotografie sehen Sie die Prüssingstraße 4 und folgend, mittig (abgesperrt mit Flatterband) folgt die theoretisch öffentliche Straße (welche seit geraumer Zeit auch eine Tempo 30- Zone ist, was ich auf Privatgrund relativ sonderbar finde, ebenso wie gelegentlich angebrachte Knöllchen) und links nicht im Bild ist die Prüssingstraße 1 und folgend.

Es ist weithin erkennbar, dass es sich um ein öffentliches Grundstück handelt. Entsprechend sollte es auch behandelt werden und die Absperrung der öffentlichen Straße auch als solche geahndet werden, wenn sie nicht beantragt war.

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