Zwei parkende Wohnwagen in der Closewitzer Straße (kurz vor der Schützenhofstraße), wobei der vordere seit mehreren Wochen dort parkt. Davor stand er lange in der Closewitzer Straße. Der hintere Wohnwagen ist in den letzten Tagen dazu gekommen. Diese nehmen wichtige Parkflächen für die Anwohner weg.
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Status
Geschlossen
Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Anmerkungen / Status Änderungen
Statusnotiz
Mangel wurde gemeldet.
Status
Geschlossen
So, 17.02.2019 - 14:13
Statusnotiz
Das Abstellen von Anhängern wie auch von Wohnwagen ist in der StVO § 12 sowie entspr. Rechtssprechungen geregelt worden. Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es nur bei bestimmten Voraussetzungen, dies zu prüfen obliegt der Verkehrsraumüberwachung - Fachdienst Verkehrsorganisation.
Status
Geschlossen
Mo, 18.02.2019 - 13:29
Statusnotiz
Ihre Information haben wir erhalten. Kontrollen werden durchgeführt.
Dann zitiere ich mal aus §12 StVO:
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.
Sehr geehrter Melder, wann etwas Abfall ist, wird auf der Grundlage des KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen entschieden. Vorliegend handelt es sich nicht um Abfall!
Kommentare
Dann zitiere ich mal aus §12 StVO:
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.
Quelle:
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken
Und auch ich kenne Stellen wo dauerhaft (>2 Wochen) Anhänger an einer Stelle stehen und dringend benötigte Parkplätze blockieren.
Gespeichert von Der gute Dan (nicht überprüft) am/um Mo, 18.02.2019 - 21:50
Besten Dank für die Information. Die Straßenverkehrsordung ist der Ordnungsbehörde hinlänglich bekannt.
Allein unter der Beachtung der Rechtsprechung, ist eine Kontrolltätigkeit durch die Behörde als schwierig anzusehen.
Gespeichert von makj am/um Di, 19.02.2019 - 07:38
nee...... das ist Müll und kann weg. Bitte Wohnwagen verschrotten.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am/um Fr, 01.03.2019 - 20:30
Antwort auf nee...... das ist Müll und… von Gast (nicht überprüft)
Bitte beachten Sie, dass der Kommentarbereich zur sachlichen und konstruktiven Diskussion der Mängel dient. Vielen Dank!
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von schmidch am/um Fr, 01.03.2019 - 22:40
Sehr geehrter Melder, wann etwas Abfall ist, wird auf der Grundlage des KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen entschieden. Vorliegend handelt es sich nicht um Abfall!
Gespeichert von makj am/um Mo, 04.03.2019 - 06:31
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