#838-2019

Beschreibung des Mangels

Zwei parkende Wohnwagen in der Closewitzer Straße (kurz vor der Schützenhofstraße), wobei der vordere seit mehreren Wochen dort parkt. Davor stand er lange in der Closewitzer Straße. Der hintere Wohnwagen ist in den letzten Tagen dazu gekommen. Diese nehmen wichtige Parkflächen für die Anwohner weg.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.949471612184, 11.596176624626

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Abstellen von Anhängern wie auch von Wohnwagen ist in der StVO § 12 sowie entspr. Rechtssprechungen geregelt worden. Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es nur bei bestimmten Voraussetzungen, dies zu prüfen obliegt der Verkehrsraumüberwachung - Fachdienst Verkehrsorganisation.

Ihre Information haben wir erhalten. Kontrollen werden durchgeführt.

Der Mangel #838-2019 wurde migriert.

Kommentare

Dann zitiere ich mal aus §12 StVO:
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.

Quelle:
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken

Und auch ich kenne Stellen wo dauerhaft (>2 Wochen) Anhänger an einer Stelle stehen und dringend benötigte Parkplätze blockieren.

<p>Besten Dank für die Information. Die Straßenverkehrsordung ist der Ordnungsbehörde hinlänglich bekannt.</p>

<p>Allein unter der Beachtung der Rechtsprechung, ist eine Kontrolltätigkeit durch die Behörde als schwierig anzusehen.</p>

<p>Sehr geehrter Melder, wann etwas Abfall ist, wird auf der Grundlage des KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen entschieden. Vorliegend handelt es sich nicht um Abfall!</p>

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