#8406-2022

Beschreibung des Mangels

Hier wurde vor kurzem die falsche Markierung erneuert, die scheinbar Radfahrende dazu verpflichtet, auf dem Fußweg zu fahren.
Da das laut StVO nicht richtig ist, bitte korrigieren! Man darf hier laut Beschilderung nur auf der Straße schneller als Schrittgeschwindigkeit radeln.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.924382314818, 11.576253175735

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis.Wir werden die unterbrochene Linie (links) so anpassen, dass sie nicht bis zum Gehweg vorhanden ist. Dazu noch im weiteren Verlauf des Magdelstieges ein Radfahrerpiktogramm am Fahrbahnrand auftragen. Das müsste aus unserer Sicht ein praktikabler Ansatz sein. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8516-2022, die neue ID ist: #8406-2022.

Kommentare

Zunächst müsste ja geklärt werden, was das eigentlich für eine Markierung sein soll.
Eine Radverkehrsfurt kann es nicht sein, da die Radverkehrsfreigabe auf dem Gehweg östlich der Eisenbahnbrücke mit einer ebenso äußerst fragwürdigen Beschilderung aufgehoben wird. Somit beginnt die Radverkehrsfreigabe erst wieder nach der Einmündung und bedarf keiner Zuführung.
Mit dem Beginn auf der Fahrbahn und der Markierungslinienart erinnert es am ehesten an einen Fahrradschutzstreifen, der wenige Meter nach seinem Beginn auf einen Gehweg aufgeleitet wird. Dass das unzulässig ist, sollte dem FD seit dem letzten Versuch dieser Art in der Tatzendpromenade südlich des neuen Kreisverkehrs bekannt sein. Hier wurden die Markierungen kurze Zeit nach ihrer Aufbringung wieder entfernt.
In jedem Fall suggeriert die Markierung mit dem Fahrradsymbol, dass Radfahrer an dieser Stelle die Fahrbahn in Richtung Gehweg verlassen sollen. Damit werden weiter auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer unbegründeten "Belehrungsmaßnahmen" durch Kraftfahrer in KFZ und Fahrzeugen des ÖPNV ausgesetzt und unnötigerweise gefährdet.

Für Radfahrer besteht hier keine Benutzungspflicht des Fußweges, die Markierung suggeriert aber falscherweise das man hier mit dem Fahrrad von der Straße auf den Fußweg wechseln soll. Sinnvoller wäre das die Markierung vor der Kreuzung endet so das sich jeder Radfahrer selbst überlegen kann ob er weiter auf der Straße fährt oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Fußweg.

Meiner Meinung nach signalisiert der Streifen den Autos und Bussen fälschlicherweise, dass Radfahrende hier auf den Gehweg zu fahren haben. Schon die "Radfahrer frei" Schilder tun dafür ihr Übriges.
Das trägt auf jeden Fall nicht dazu bei, den schwachen Verkehrsteilnehmern einen sicheren Weg zu ermöglichen (weder Radfahrende noch Fußgänger) und die Akzeptanz für Radfahrende auf der Straße in diesem Bereich wird sinken.
Wenn immer mehr Radfahrende dann auf den Fußweg gedrängt werden, wird vermutlich vermehrt unschöne Situationen für die Fußgänger geben wenn Radfahrende nicht die nötige Vorsicht und Geschwindigkeit beim Befahren des Fußwegs verwenden. Und das erhöht das Konfliktpotential zwischen Fußgändern und Radfahrern.
Entweder ordentliche Markierungen für sicheren Rad- und Fußverlehr. Oder einfach solche überflüssigen Markierungen (+Zusatzschilder) bleiben lassen.

Was bringt denn der Streifen für einen Mehrwert an Information/Sicherheit für Radfahrende, Fußgänger und Autos aus Ihrer Sicht, wertes Team FD Mobilität?

Vielleicht mag der FD Mobilität kein Problem werkennen - aber doch hoffentlich Möglichkeit einer Verbesserung.

Eine Durchmarkierung des Schutzstreifens bis ca. 5m hinter der Einmündung würde Verdeutlichen, dass Radfahren auf der Fahrbahn stattfinden soll. Eine Aufleitung auf den Gehweg kann gerne weiterhin erfolgen, so dass als Ergebnis eine Y-förmige Markierung besteht.

Wenn die Breite der Kernfahrbahn nicht ausreicht, um im genannten Abschnitt einen Schutzstreifen aufzubringen, so könnte der schutzstreifen auch am Ende der Bushaltestelle, vor der Einmündung aufhören.

In Anbetracht der Gesamtsituation sollte ohnehin darüber nachgedacht werden, den Schutzstreifen ab Thüringer Hof bergauf komplett zu entfernen. Absolut kein Mehrwert, wird als "Radweg" interpretiert und unter der Eisenbahnüberführung sowie an der LSA zur Otto-Schott-Str teilweise mit 30cm-Abstand überholt.

wo doch die Klage der Fußgänger über zunehmenden Radverkehr auf Gehwegen bekannt sein sollte: https://maengelmelder.jena.de/de/requests/8310-2022
Obwohl dort am Magdelstieg auf dem Gehweg das Zz. 1022-10 (Radfahrer frei) angebracht wurde, ist dort, wie auf dem Foto sehr gut zu sehen, kein Platz für Radverkehr sobald zwei Fußgänger nebeneinander gehen.

Der Fachdienst möge außerdem bedenken, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht in der Lage ist, anhand der Beschilderung korrekt zu entscheiden, ob ein Gehweg oder Geh-/Radweg für Radfahrer benutzungspflichtig oder überhaupt freigegeben ist. Das hat zur Folge, dass die Markierung auch einige Kraftfahrer in ihrer Meinung bestärkt, dass Radfahrer hier illegal auf der Fahrbahn fahren und dann ihrer Meinung durch Belehrungen, Hupen oder bewusstes Engüberholen Ausdruck verleihen usw. Dabei sind mittlerweile viele in der Lage, mit dem Rad auch bergauf mit 20-25 km/h fahren, womit sie hier eindeutig auf die Fahrbahn gehören.

Darum ist die Markierung ab der Einmündung Hornstraße entweder ersatzlos zu entfernen, oder sie sollte die Wahlfreiheit für den Radverkehr (Auf Fahrbahn fahren oder auf Gehweg schleichen) zum Ausdruck bringen.

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

"Richtig Markierung" wäre, die Fahrräder nicht auf den Gehweg zu leiten. So entstehen ständig gefährliche Situationen mit Autos, die denken, der Radfahrer wird auf den Gehwegfahren, da die Markierung dies suggieriert, obwohl er den vollen Anspruch auf die Straße hat.

Ist mir nicht erst einmal passiert. Anhupen inklusive.

Ich denke in den Kommentaren wurde dem Fachdienst Mobilität ausführlich genug Dargelegt worin der Mangel besteht. Und jetzt? Wird es auch eine Antwort oder ein Update von Seiten des FD Mobilität geben? Oder reiht sich dieser Mangel in die unendlich lange Liste an Mängeln ein die ignoriert oder totgeschwiegen werden?

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