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Zunächst müsste ja geklärt werden, was das eigentlich für eine Markierung sein soll.
Eine Radverkehrsfurt kann es nicht sein, da die Radverkehrsfreigabe auf dem Gehweg östlich der Eisenbahnbrücke mit einer ebenso äußerst fragwürdigen Beschilderung aufgehoben wird. Somit beginnt die Radverkehrsfreigabe erst wieder nach der Einmündung und bedarf keiner Zuführung.
Mit dem Beginn auf der Fahrbahn und der Markierungslinienart erinnert es am ehesten an einen Fahrradschutzstreifen, der wenige Meter nach seinem Beginn auf einen Gehweg aufgeleitet wird. Dass das unzulässig ist, sollte dem FD seit dem letzten Versuch dieser Art in der Tatzendpromenade südlich des neuen Kreisverkehrs bekannt sein. Hier wurden die Markierungen kurze Zeit nach ihrer Aufbringung wieder entfernt.
In jedem Fall suggeriert die Markierung mit dem Fahrradsymbol, dass Radfahrer an dieser Stelle die Fahrbahn in Richtung Gehweg verlassen sollen. Damit werden weiter auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer unbegründeten "Belehrungsmaßnahmen" durch Kraftfahrer in KFZ und Fahrzeugen des ÖPNV ausgesetzt und unnötigerweise gefährdet.

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