Verkehrsüberwachung

#4210-2020  Sonstiges

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Parkverbotsbereich steht zu fast jeder Tages- oder Nachtzeit ein LKW/TRansporter des ansässigen Versorgungsunternehmen ohne, dass eine Lade-/Entladetätigkeit sichtbar ist. Dieses behindert die Sichtbeziehung/Straßenbreite zwischen westwärtsfahrenden MIV und ostwärtsfahrenden Radfahrern und stellt somit eine vermeidbare Gefährdung dar.

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