Verkehrsüberwachung

#3879-2020  Straße/Gehweg/Radweg

in diesem Kreuzungsbereich treffen ein kombinierter Fuß-Radweg und eine Straße aufeinander.
OLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.

#3867-2020  Straßenschild

Wie bereits mehrfach hingewiesen, stehen an dieser Stelle ständig große Autos im Kreuzungsbereich (0,00 m Platz!) so dass man weder vom Wenigenjenaer Ufer noch von der Tümplingstraße Einsicht hat. Selbst bei vorsichtigem heranfahren hätte es heute beinahe wieder einen Zusammenstoß gegeben. Der Radfahrer hat extrem gut reagiert, einem Kind wäre dies sicherlich nicht gelungen.

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