#19850-2026

Beschreibung des Mangels

Die Stadt hat die Pflicht zur Winterräumung an Privatpersonen (die Anlieger) übertragen (Straßenreinigungssatzung). Diese sind zum Räumen der ÖFFENTLICHEN Gehwege verpflichtet. Nachdem meine vorherige Meldung wohl aufgrund eines Missverständnisses geschlossen wurde, möchte ich erneut darauf hinweisen, dass die Stadt zwar die Räumpflicht, aber nicht die Verantwortung für deren Einhaltung abgeben kann und daher darum bitten, dass die Anlieger an Ihre Pflicht erinnert werden, die Gehwege von Schnee und Eis zu beräumen.

Details des Mangels

Kategorie
Straßenreinigung/Winterdienst
Status
Gemeldet
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.934113942696, 11.608865944984

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#19850-2026" wurde gemeldet.

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Bitte beschreiben Sie WAS und WO ETWAS konkret, aus Ihrer Sicht, nicht in Ordnung ist. FD Kommunale Ordnung

Kommentare

Es ist aber nun auch mal so, dass man zwischenmenschlich einfach mal die Kirche im Dorf lassen sollte.
Ja man hat die Pflicht, dass ist korrekt. Der Mängelmelder ist aber auch nicht dazu da, jeden anzuschwärzen, der gerade nach der letzten Schneeflocke seinen Gehweg vorm Haus nicht sofort geräumt hat.
Wenn ich vor die Tür trete und sehe, dass winterliche Verhältnisse sind und ich mir diese nicht zutraue, geh ich wieder in meine 4 Wände. Es ist nun mal Winter und wenn ich stürze weil ich mir ggf. zu viel zumute, muss ich zwangsläufig nicht einen Schuldigen dafür suchen.