Beschreibung des Mangels
Die Stadt hat die Pflicht zur Winterräumung an Privatpersonen (die Anlieger) übertragen (Straßenreinigungssatzung). Diese sind zum Räumen der ÖFFENTLICHEN Gehwege verpflichtet. Nachdem meine vorherige Meldung wohl aufgrund eines Missverständnisses geschlossen wurde, möchte ich erneut darauf hinweisen, dass die Stadt zwar die Räumpflicht, aber nicht die Verantwortung für deren Einhaltung abgeben kann und daher darum bitten, dass die Anlieger an Ihre Pflicht erinnert werden, die Gehwege von Schnee und Eis zu beräumen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenreinigung/Winterdienst
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.934113942696, 11.608865944984
Kommentare
Es ist aber nun auch mal so,…
PermalinkEs ist aber nun auch mal so, dass man zwischenmenschlich einfach mal die Kirche im Dorf lassen sollte.
Ja man hat die Pflicht, dass ist korrekt. Der Mängelmelder ist aber auch nicht dazu da, jeden anzuschwärzen, der gerade nach der letzten Schneeflocke seinen Gehweg vorm Haus nicht sofort geräumt hat.
Wenn ich vor die Tür trete und sehe, dass winterliche Verhältnisse sind und ich mir diese nicht zutraue, geh ich wieder in meine 4 Wände. Es ist nun mal Winter und wenn ich stürze weil ich mir ggf. zu viel zumute, muss ich zwangsläufig nicht einen Schuldigen dafür suchen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 27.01.2026 - 12:08