Beschreibung des Mangels
Hallo,
in der Oberaue herrscht Anleinpflicht für Hunde. Darauf weißt auch ein Hinweisschild beim Paradies Bahnhof hin.
Leider halten sich einige Hundehalter nicht daran.
Bitte diese Pflicht auch kontrollieren und durchsetzen.
Sie haben #910-2019
Geschlossen mit dem Hinweis dass: „
Die Mitarbeiter des Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienstes regelmäßig Hundekontrollen durchführen …“
Das stimmt aber nicht. Ich jogge jeden Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 11:00 Uhr in der Oberaue und habe noch nie Mitarbeiter vom Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienstes gesehen.
Gesehen habe ich regelmäßig frei laufende Hunde.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.924063500622, 11.585764288902
Kommentare
Anleinpflicht
PermalinkIch kann dem nur zustimmen: ich fahre jeden Tag die Woche mit dem Rad durch die Oberaue und habe hier noch nie Mitarbeiter gesehen, die das kontrollieren!
Gespeichert von Claudia (nicht überprüft) am Do., 28.02.2019 - 16:54
Vielleicht solltest du mal…
PermalinkVielleicht solltest du mal in der Woche joggen! ?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 28.02.2019 - 18:38
Freilaufender "Der-will-nur…
PermalinkFreilaufender "Der-will-nur-spielen" Hund darf abgewehrt werden - Hundehalter haftet
Ein Hund läuft auf einen Spaziergänger zu und von weitem hört man den Hundebesitzer rufen: "Der tut nix…Der will nur spielen.."
Jedoch, Achtung: Auch wenn der Hund ein verspielter und freundlicher Hund ist: Wenn er ohne Leine ,freilaufend und unkontrolliert auf Jemanden zuläuft, darf man den Hund effektiv abwehren. Kommt Jemand dabei noch zu Schaden, haften der Hundehalter uneingeschränkt, so das OLG Koblenz.
"Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden -
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Hundebesitzer: Laut dem OLG Koblenz dürfen Spaziergänger sich effektiv wehren, wenn ein fremder, nicht angeleinter Hund näher kommt.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 03.03.2019 - 19:51
Auf xxxxx finden…
PermalinkKommentar wurde gelöscht, da auf eine gewaltverherrlichende Webseite verlinkt wurde. Ihr Mängelmelderteam
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 14.03.2019 - 01:58
Antwort auf Freilaufender "Der-will-nur… von Gast (nicht überprüft)