Es wäre nur logisch, die Auffahrt aus Richtung der Straße "Am Goldberg" mit dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" dem der Hauptstraße folgenden Radweg zwischen Klinikum und Bäckergasse unterzuordnen, aber leider wurde bei der Planung des neuen Radwegs nicht einmal die Entfernung der alten Fahrbahnbegrenzungen berücksichtigt (siehe Meldung #10586-2023).
Solange die Vorfahrt nicht anders geregelt ist, gilt dennoch R-v-L und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Letzteres bedeutet eben auch, mit verminderter Geschwindigkeit und bremsbereit an die Einmündung heranzurollen statt einfach einfach durchzurauschen, denn ein Recht auf "Schwung" gibt es halt nicht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1165
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
13
Laterne
1625
Müll
2548
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
600
Sonstiges
2003
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
625
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5035
Straßenreinigung/Winterdienst
829
Straßenschild
1317
Es wäre nur logisch, die…
Permalink