Es wäre nur logisch, die Auffahrt aus Richtung der Straße "Am Goldberg" mit dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" dem der Hauptstraße folgenden Radweg zwischen Klinikum und Bäckergasse unterzuordnen, aber leider wurde bei der Planung des neuen Radwegs nicht einmal die Entfernung der alten Fahrbahnbegrenzungen berücksichtigt (siehe Meldung #10586-2023).
Solange die Vorfahrt nicht anders geregelt ist, gilt dennoch R-v-L und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Letzteres bedeutet eben auch, mit verminderter Geschwindigkeit und bremsbereit an die Einmündung heranzurollen statt einfach einfach durchzurauschen, denn ein Recht auf "Schwung" gibt es halt nicht.
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