Scheinbar ist er doch nicht auf öffentlichem Grund und gehört zur Grundstücksentwässerung bzw. liegt genau an der Grenze, wo ein Übergabeschacht auch zu liegen hat.
So wie der PKW dort steht, blockiert er ja ebenfalls den öffentlichen Gehweg. Was anscheinend kein Problem darstellt.
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Scheinbar ist er doch nicht…
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