...und es geht v.a. um die Gefährdung von Fußgängern, die auf der parallel zur Straße "Am Neutor" stadtauswärts laufnd die Ebertstrasse überqueren und denen regelmäßig der Vorrang von abbiegenden Fahrzeugen genommen wird. Den §9, Absatz 3 der STVO, die hier Fußgängern eindeutigen Vorrang einräumt, scheinen die wenigsten Fahrzeuglenker zu kennen.
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