...und es geht v.a. um die Gefährdung von Fußgängern, die auf der parallel zur Straße "Am Neutor" stadtauswärts laufnd die Ebertstrasse überqueren und denen regelmäßig der Vorrang von abbiegenden Fahrzeugen genommen wird. Den §9, Absatz 3 der STVO, die hier Fußgängern eindeutigen Vorrang einräumt, scheinen die wenigsten Fahrzeuglenker zu kennen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1165
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
13
Laterne
1625
Müll
2548
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
600
Sonstiges
2003
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
625
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5035
Straßenreinigung/Winterdienst
829
Straßenschild
1317
...und es geht v.a. um die…
Permalink