...und es geht v.a. um die Gefährdung von Fußgängern, die auf der parallel zur Straße "Am Neutor" stadtauswärts laufnd die Ebertstrasse überqueren und denen regelmäßig der Vorrang von abbiegenden Fahrzeugen genommen wird. Den §9, Absatz 3 der STVO, die hier Fußgängern eindeutigen Vorrang einräumt, scheinen die wenigsten Fahrzeuglenker zu kennen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1121
Diskriminierende Werbung
15
Gewässer
253
Laterne
1472
Müll
2338
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
563
Sonstiges
1916
Spielplatz/Sportanlage
273
Stadtbäume
597
Stadtgrün
644
Stadtwald/Wanderwege
837
Straße/Gehweg/Radweg
4780
Straßenreinigung/Winterdienst
697
Straßenschild
1251
...und es geht v.a. um die…
Permalink