Wenn die Baufirma die Auflage bekommen hat, einen Notweg entlang der Baustelle einzurichten, sodass man an dieser vorbeilaufen kann, ist dann die Beschilderung mit Zeichen 357 nicht reichlich fehl am Platze?
Am südlichen Ende der Baustelle stand bei meiner letzten Vorbeifahrt kein Radfahrverbotsschild dann wäre das Zeichen 357-51 wesentlich angemessener an dieser Stelle.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1120
Diskriminierende Werbung
15
Gewässer
253
Laterne
1471
Müll
2338
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
562
Sonstiges
1915
Spielplatz/Sportanlage
273
Stadtbäume
596
Stadtgrün
643
Stadtwald/Wanderwege
835
Straße/Gehweg/Radweg
4776
Straßenreinigung/Winterdienst
696
Straßenschild
1248
Wenn die Baufirma die…
Permalink