Wenn die Baufirma die Auflage bekommen hat, einen Notweg entlang der Baustelle einzurichten, sodass man an dieser vorbeilaufen kann, ist dann die Beschilderung mit Zeichen 357 nicht reichlich fehl am Platze?
Am südlichen Ende der Baustelle stand bei meiner letzten Vorbeifahrt kein Radfahrverbotsschild dann wäre das Zeichen 357-51 wesentlich angemessener an dieser Stelle.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Wenn die Baufirma die…
Permalink