über eine Woche später ist dieser Mangel immer noch nicht behoben.
Der für Radfahrer benutzungspflichtige Rad-und Fußweg wird im Haltestellenbereich unmittelbar an der Ampel, wo Fußgänger warten, gefahrlich eingeengt, so daß eine Gefährdung von Fußgängern entsteht.
Der Sinn dieser Regelung ergibt sich nicht, da der Fußweg bis zu einer Baustelle auf der gleichen Seite erst über 200 Meter weiter freigegeben ist. Sie könnte also als unpassender Hinweis gemeint sein, dass sich hier vor der Baustelle die letzte Ampelmöglichkeit zum Überqueren ist.
Falls diese Absperrung so geplant ist, erfüllt sie ihren Zweck nicht und gefährdet Verkehrsteilnehmer.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
über eine Woche später ist…
Permalink