über eine Woche später ist dieser Mangel immer noch nicht behoben.
Der für Radfahrer benutzungspflichtige Rad-und Fußweg wird im Haltestellenbereich unmittelbar an der Ampel, wo Fußgänger warten, gefahrlich eingeengt, so daß eine Gefährdung von Fußgängern entsteht.
Der Sinn dieser Regelung ergibt sich nicht, da der Fußweg bis zu einer Baustelle auf der gleichen Seite erst über 200 Meter weiter freigegeben ist. Sie könnte also als unpassender Hinweis gemeint sein, dass sich hier vor der Baustelle die letzte Ampelmöglichkeit zum Überqueren ist.
Falls diese Absperrung so geplant ist, erfüllt sie ihren Zweck nicht und gefährdet Verkehrsteilnehmer.
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