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Auch wenn die Furtmarkierung suggeriert, dass der bemängelte Weg ein Radweg sei, es ist ein Gehweg. Die Furtmarkierung stammt noch aus „alter Zeit“, in der der linksseitige Geh-/Radweg in beide Richtungen benutzungspflichtig war und sollte das indirekte Linksabbiegen nahe legen. Wegen Unfallhäufigkeit wurde die linksseitige B-Pflicht aufgehoben. Der Rest blieb einfach so.

Den rechtsseitigen Gehweg freizuschneiden ist gut und sinnvoll, doch auch dann wäre man als Radfahrer nicht in der Lage, rechtzeitig wahrzunehmen, wenn jemand von einem der schmalen Seitenwege kommt, die ebenfalls auf diesen Weg führen. Es sei denn, man fährt wirklich Schrittgeschwindigkeit.

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