Sonstiges

#9100-2022  Sonstiges

Am 1. September 2022 ist bundesweit die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Gemäß § 11 EnSikuMaV ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Zahlreiche gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen in der Stadt Jena, u.a.

#9064-2022  Sonstiges

Nach dem Regen, verteilen die LKWs aus der Zeiss-Baustelle heraus ihren Dreck wieder auf der Straße. Die installierte Waschstation wird einfach nicht genutzt. Die Reifen sind extrem mit Lehm behaftet, der auf der Straße verteilt wird. Es handelt sich definitiv nicht um Reste an der Bereifung.

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