Straße/Gehweg/Radweg

#1428-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Die Straße ist stark ausgepühlt, sodass es mittlerweile eine Zumutung ist mit einem Kleinkind dort entlangzufahren. Der Hauptweg (Rödigenweg) ist in der Frühjahrs- und Sommerzeit leider nicht immer befahrbar, da dort sehr viele Autos parken und man mit einem größeren PKW oftmals nicht vorbeikommt und den Weg über die Skiwiese nehmen muss.

#1422-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Wildes Geparke und Raserei in einer Spielstraße. 10 Meter davor ist ein kostenloser Parkplatz. Manche Eltern nehmen keine Rücksicht auf andere Kinder die von und zur Schule gehen und fahren bis an den Schulzaun und parken dort unerlaubterweise. Zum Schutz der Schulkinder sollte da schnellstmöglich eine Lösung hin oder das Ordnungsamt mal vorbei schauen zum Schulbeginn.

#1418-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Teilweise kommt es hier zu sehr rasanten Fahrverhalten vor der Schule und dem Einkaufsmarkt. Subjektiv betrachtet fahren hier die Autos deutlich schneller als 30 km/h. Die gesamte Friedrich Engels Straße einschließlich der 50er und 30er Zonen wird sehr schnell befahren. Hinzu kommen in zweiter Reihe geparkte Fahrzeuge, die anscheinend noch zum schnellen Fahren provozieren.

#1415-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Im OT Münchenroda (altes Dorf) sind alle Straßeneinläufe zur Zeit nicht funktionstüchtig. (voll Laub und Dreck)
somit kann das Oberflächenwasser nicht mehr ablaufen und läuft bei Starkregen auf die angrenzenden Grundstücke. Wenn die Straßeneinläufe gereinigt werden, bitte auch gleich die im Neubaugebiet mit überprüfen. MfG M. Prinz Ortsteilbürgermeister Münchenroda

#1409-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1407-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der durchgezogenen Linie als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig. Es fehlt eine Absenkung der hohen Bordkante.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.

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