#132-2018

Beschreibung des Mangels

Hier würde, nach meiner Erfahrung, ein Zebrastreifen viel besser zum Fußgänger und Verkehrsaufkommen passen. Die Ampel behindert eigentlich alle: Fußgänger, weil sie 1 bis 2 Minuten warten müssen auch wenn kaum Fahrzeuge passieren (was insbesondere dann ungünstig ist, wenn einem dann die Bahn wegfährt); Autofahrer, weil die Ampel auf Rot schaltet, obwohl zuvor länger keine anderen Fahrzeuge durchgefahren sind, für die die Fußgänger hätten warten müssen (was insbesondere dann überflüssig ist, wenn die Fußgänger die Straße bereits bei Rot überquert haben).

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.884608364435, 11.607517004013

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Anliegen wurde an die Verkehrsorganisation weitergeleitet.

Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)  dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden.

Hier spielen Sicherheitsgründe eine Rolle:

Der Fahrzeugführer achtet vorrangig auf die Farbzeichen der Lichtzeichenanlagen - insbesondere, wenn diese wie hier dicht aufeinander folgen.
Der Fußgänger, der bei "Grün" für den Fahrzeugverkehr  wenige Meter vor oder hinter der Ampel  seinen vermeintlich sicheren Fußgängerüberweg benutzen will, wird sehr schnell "übersehen", was dann fatale Folgen haben kann.

Viele Fußgänger (Schulkinder !) wissen auch nicht, dass an Fußgängerüberwegen kein Vertrauensgrundsatz gilt - sie betreten einfach den Überweg, ohne sich zu vergewissern, ob das sich annähernde Fahrzeug auch wirklich anhält; eine Teilschuld des unaufmerksamen Fußgängers ist dann im Falle eines Unfalls die Folge.

Die Lichtzeichenanlage Emil-Wölk-Straße ist 95 m entfernt, die an der Matthias-Domasch-Str. gerade einmal 70 m. Wir werden also keinen Fußgängerüberweg anlegen können und empfehlen vielmehr, etwas früher loszugehen, um die Straßenbahn noch rechtzeitig (und sicher) zu erreichen ...

Der Mangel #132-2018 wurde migriert.

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