Beschreibung des Mangels
Unzulässige Anordnung von getrennten Rad- und Gehwegen durch Zeichen 241:
Gemäß der Auskunft der zuständigen Radverkehrskoordinatorin Ulrike Zimmermann kann ein Weg mit nur 1,5m Breite (grauer Streifen des hiesigen Weges) kein Gehweg neben einem Radweg sein.
(siehe Artikel "Rot und grau – aber als Geh-Radweg mau!", erschienen in der TLZ-Ausgabe vom 14. März 2019 bzw. https://jena.otz.de/web/jena/startseite/detail/-/specific/Goeschwitz-Ro…)
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.895717559142, 11.58315718174
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