#1404-2019

Beschreibung des Mangels

Unklare Radverkehrsführung und fehlende Querungsmöglichkeit:
Nach der Einmündung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad verjüngt sich der Radwegsstreifen auf 1,5m und ist somit nicht mehr für die linksseitige Radverkehrsführung zulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt [...]"

Leider befahren dennoch viele Radfahrer den linksseitigen Radweg als "Geisterfahrer" stadtauswärts hinauf in Richtung Grenzstraße.
Bitte bringen Sie darum an dieser Stelle eine Beschilderung an, die Pflicht zur Nutzung der Straße für unwissende Radfahrer und intolerante Autofahrer verdeutlicht.

Weiterhin ist eine sichere Querungsmöglichkeit einzurichten.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.897155871226, 11.582022607327

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis. Die Beschilderung wird geändert.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1478-2019, die neue ID ist: #1404-2019.

Kommentare

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