#16025-2024

Beschreibung des Mangels

Vor ca. 1,5 Jahren (Juni 2023) hat eine Anwohnerin das Gehweg-Pflaster entfernt. Ihrer Meinung nach ist der Gehweg ihr Privatbesitz. Das entnommene Pflaster der öffentlichen Fläche ist im angrenzenden Parkbereich (auf Ihrem Grundstück) aufgestapelt wurden.

Bisher hat sich trotz ZEVD-Besichtigung nichts am Zustand des Gehweges geändert. Wann kann mit der Wiederherstellung des Parkplatzes gerechnet werden - aktuell ist es nur eine Matschfläche, welche bei Nässe/Starkregen die Straße verschmutzt (Schlamm).

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverwaltung Nord
Geokoordinaten
50.951784209638, 11.604384548318

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16025-2024" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#16025-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Sehr geehrte*r Mängelmelder*in, bei dem unbefestigten Seitenstreifen handelt es sich nicht um eine ausgebaute Parkfläche. Die Pflasterung wurde hier zum Zwecke einer Zufahrt zum Grundstück vom Anlieger*in hergestellt. Da die Zufahrt nochmal geändert wurde und ein Zufahren zum Grundstück hier nicht mehr stattfindet, war das Pflaster für den ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig. Das Parken ist hier nicht mittels Verkehrsschildern angeordnet. Ein unbefestigter Streifen ist nach StVO nur zu befahren, wenn die schadlose Benutzung sichergestellt ist (Geeignetheit § 12Abs.4 S.1). Dies ist hier größtenteils nicht der Fall. Ein Ausbauprogramm hierfür ist seitens des Fachdientes Mobilität kurz -bis mittelfristig nicht geplant. Eine Duldung seitens der Vollzugskräfte kann daher nur in Ausnahmefällen möglich sein, dort wo es keine Beschädigungen an dem unbefestigten Randstreifen gibt.

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