Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.881123325415, 11.610667104321
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#18570-2025" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder, gemäß § 12 Abs. 3a ist das regelmäßige Parken, mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften 1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen, 3. in Kurgebieten und 4. in Klinikgebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Wir bitte daher um Präzisierung Ihrer Angaben unter verkehrsueberwachung@jena.de. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Der Status des Mangels "#18570-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.
Kommentare