Leider blockiert das Umleitungsschild den gemeinsam Geh- und Radweg. Bitte zeitnah entweder das Schild versetzen oder die Benutzungspflicht für den Radweg aufheben.
Das Verkehrszeichen auf Geh-Radwegen immer wieder in den Weg gestellt werden ist in Jena bekannt. Das aber die Stadt nicht mit mehr Nachdruck auf eine Besserung bei den Firmen drängt ist mir unverständlich.
Was bitte ist eine "Fahrradspur"?
An der Stelle gibt es einen durch VZ.240 angeordneten "gemeinsamen Geh- und Radweg".
Grundsätzlich gilt: wenn derartige benutzungspflichtige Wege (Anordnung durch VZ.237, VZ.240, VZ.241) objektiv nicht nutzbar sind, weil z.B. die Auffahrt zugestellt ist oder dort nicht geräumt/gestreut ist, darf der Radverkehr selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren.
Übrigens gilt das analog für den Fußverkehr: wenn dessen Sonderwege (Gehwege) nicht geräumt/gestreut sind, darf selbstverständlich auf der Fahrbahn gegangen werden.
Der Vollständigkeit halber: über die objektive Nutzungsmöglichkeit entscheiden in der Reihenfolge:
1. Radfahrer / Fußgeher
2. Polizei
3. Amtsgerichte
Wer kommt hier nicht vor? Richtig: "Andere Verkehrsteilnehmer"
Deshalb und an der Stelle der Hinweis:
Wer der Meinung ist, dass der Radfahrer "dort gar nicht fahren darf", der hat dennoch die StVO einzuhalten (Stichworte: hupen, Abstand, Überholabstand). Es gibt keinen Paragraphen, der eine Gefährdung oder Maßregelung oder Bedrängung anderer Verkehrsteilnehmer erlaubt, ganz gleich, ob diese tatsächlich oder vermeintlich verbotswidrig handeln.
Die "Fahrradspur" auf diesem Abschnitt der Naumburger Straße ist ohnehin bereits eine absolute Zumutung: Auf 100 Meter geteiltem Geh- und Radweg befinden sich stolze fünf (teilweise schlecht einsehbare) Einmündungen mit jeweils sportlich dimensionierten Bordsteinabsenkungen – das Ganze nur, um 200 Meter weiter wieder auf die Fahrbahn geleitet zu werden. Eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sowie die Anordnung eines Überholverbots für einspurige Fahrzeuge wären hier zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit generell zweckmäßig.
Eine Umetikettierung von Radwegen zu Gehwegen mit Zusatzschild "Radfahrer frei" scheint in Jena generell in Mode gekommen zu sein. Als Radfahrer hat man nun die Wahl zwischen Benutzung des freigegebenen Gehwegs, hier darf allerdings nach StVO lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Wer schneller ans Ziel kommen möchte, muss die Fahrbahn benutzen und darf sich dort im Mischverkehr von Autofahrern zu eng überholen, anhupen und beschimpfen lassen. An der nächsten roten Ampel trifft man sich dann meistens allerdings ohnehin wieder. ;)
Kommentare
Das Verkehrszeichen auf Geh…
PermalinkDas Verkehrszeichen auf Geh-Radwegen immer wieder in den Weg gestellt werden ist in Jena bekannt. Das aber die Stadt nicht mit mehr Nachdruck auf eine Besserung bei den Firmen drängt ist mir unverständlich.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13.02.2026 - 15:18
Nix aufheben I
PermalinkDie fahrrad Spur ist frei, bitte die Spur benutzen u nicht zw den schienen fahren I
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13.02.2026 - 19:46
Fahrradspur...
PermalinkWas bitte ist eine "Fahrradspur"?
An der Stelle gibt es einen durch VZ.240 angeordneten "gemeinsamen Geh- und Radweg".
Grundsätzlich gilt: wenn derartige benutzungspflichtige Wege (Anordnung durch VZ.237, VZ.240, VZ.241) objektiv nicht nutzbar sind, weil z.B. die Auffahrt zugestellt ist oder dort nicht geräumt/gestreut ist, darf der Radverkehr selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren.
Übrigens gilt das analog für den Fußverkehr: wenn dessen Sonderwege (Gehwege) nicht geräumt/gestreut sind, darf selbstverständlich auf der Fahrbahn gegangen werden.
Der Vollständigkeit halber: über die objektive Nutzungsmöglichkeit entscheiden in der Reihenfolge:
1. Radfahrer / Fußgeher
2. Polizei
3. Amtsgerichte
Wer kommt hier nicht vor? Richtig: "Andere Verkehrsteilnehmer"
Deshalb und an der Stelle der Hinweis:
Wer der Meinung ist, dass der Radfahrer "dort gar nicht fahren darf", der hat dennoch die StVO einzuhalten (Stichworte: hupen, Abstand, Überholabstand). Es gibt keinen Paragraphen, der eine Gefährdung oder Maßregelung oder Bedrängung anderer Verkehrsteilnehmer erlaubt, ganz gleich, ob diese tatsächlich oder vermeintlich verbotswidrig handeln.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 16.02.2026 - 12:15
Antwort auf Nix aufheben I von Gast (nicht überprüft)
Die "Fahrradspur" auf diesem…
PermalinkDie "Fahrradspur" auf diesem Abschnitt der Naumburger Straße ist ohnehin bereits eine absolute Zumutung: Auf 100 Meter geteiltem Geh- und Radweg befinden sich stolze fünf (teilweise schlecht einsehbare) Einmündungen mit jeweils sportlich dimensionierten Bordsteinabsenkungen – das Ganze nur, um 200 Meter weiter wieder auf die Fahrbahn geleitet zu werden. Eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sowie die Anordnung eines Überholverbots für einspurige Fahrzeuge wären hier zur Verbesserung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit generell zweckmäßig.
Eine Umetikettierung von Radwegen zu Gehwegen mit Zusatzschild "Radfahrer frei" scheint in Jena generell in Mode gekommen zu sein. Als Radfahrer hat man nun die Wahl zwischen Benutzung des freigegebenen Gehwegs, hier darf allerdings nach StVO lediglich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Wer schneller ans Ziel kommen möchte, muss die Fahrbahn benutzen und darf sich dort im Mischverkehr von Autofahrern zu eng überholen, anhupen und beschimpfen lassen. An der nächsten roten Ampel trifft man sich dann meistens allerdings ohnehin wieder. ;)
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 17.02.2026 - 03:21
Antwort auf Nix aufheben I von Gast (nicht überprüft)
Wegen Eigensicherung
PermalinkSollte jeder Fahrrad Fahrer hier auf den geh und radweg fahren.
Gespeichert von ' (nicht überprüft) am Mo., 16.02.2026 - 13:54