Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.878188305269, 11.615542173386
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Die allgemeinen Beschilderungen gelten auch für die E-Fahrzeuge. Beispielsweise, dass der Ladevorgang zeitlich begrenzt ist und die Fahrer eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen müssen, während sie die Batterie ihres PKW laden.
Oft wird aber auch das Parken auf diesen Stellplätzen nur erlaubt, wenn das Kabel angeschlossen ist. Parken, ohne das Kabel anzuschließen, ist dann für E-Autos genauso unzulässig wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das zuständige Amt kann dann für eine solche Ordnungswidrigkeiten Bußgelder verhängen.
Bisher ist es aber gesetzlich nicht geregelt, ob und wie lange nach Abschluss des Ladevorgangs, also wenn der Akku vollständig aufgeladen ist, weiter dort geparkt werden darf.
Der Mangel #908-2019 wurde migriert.
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