Beschreibung des Mangels
Am Zaun steht ein verlassenes Fahrrad. Nach dem Bewuchs zu urteilen, schon mindestens ein halbes Jahr. Es wurde bereits von Ordnungskräften bemerkt und mit einer Banderole mit Aufforderung zum Entfernen versehen. Man beachte die gesetzte Frist: bis 18.02.2023 darf es noch stehen bleiben! Also noch weitere volle 4 Monate Schrott im öffentlichen Raum - oder ist es ein Schreibfehler? An anderen Stellen wurden ähnliche Objekte umgehend entfernt!
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.9348414128, 11.591816117289
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Das Fahrrad wurde nicht als Abfall eingestuft. Es ist mit einem Schloss gesichert und beeinträchtigt nicht die Benutzung des Gehweges.
Dem Besitzer wurde eine angemessene Frist eingeräumt um das Fahrrad selbst zu entfernen. Erst nach Ablauf der Frist kann davon ausgegangen werden, dass das Eigentum an der Sache aufgegeben wurde.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9456-2022, die neue ID ist: #9345-2022.
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