Beschreibung des Mangels
Unsinnige Beschilderung:
Mit der in der vergangenen Woche entlang der Göschwitzer Straße aufgestellten Beschilderung des rechtsseitigen Weges ist es den Verantwortlichen mal wieder gelungen, einen neuen Tiefpunkt für Jenas Radverkehr zu schaffen:
War der von vornherein zu schmal angelegte Radweg zwar nicht benutzungspflichtig und alles andere als komfortabel, so blieb er doch die einzige Möglichkeit beim geradlinigen, zügigen Durchqueren des Gewerbegebietes dem eher aggressiven Straßenverkehr zu entkommen.
Mit der neuen Beschilderung (Zeichen 239 "Gehweg" + Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei") darf man auf dem gleichen Weg jetzt nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren und sich den Fußgängern voll und ganz unterordnen. Oder man fährt halt auf der Straße und lässt sich dort von zahlreichen selbsternannten Verkehrserziehern durch Hupen, Schneiden oder Anbrüllen darauf"hinweisen", dass man doch gefälligst den "Radweg" benutzen soll. Dass man sich um in den Genuss dieser Erziehungsversuche zu kommen, an der gefährlichsten und unübersichtlichsten Kreuzung des Gewerbegebiets in den Kraftverkehr einfädeln muss, fällt da ja kaum noch ins Gewicht.
Angesichts dessen kann man sich nur fragen, ob die Neuerung auf ein kaum vorstellbares Maß an Inkompetenz zurückzuführen ist oder ob es schlicht purer Hass gegen den Radverkehr im Allgemeinen ist.
Jena kann sich für seine Radverkehrsplanung ja wahrlich nicht rühmen, aber dass es bei einem 3m breiten Weg nicht gelingt, ein brauchbares Konzept zur Radverkehrsführung zu entwickeln, ist doch einfach nur ein Armutszeugnis.
Immerhin ist das Elend in der Lichtstadt hübsch neutralweiß beleuchtet ... und vielleicht geht den Richtigen ja auch noch ein Licht auf, sodass die Beschilderung schnellstmöglich wieder demontiert wird.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.883487913092, 11.596611142159
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Bevor die derzeitige Freigabe des Gehweges für den Radfverkehr erfolgte, war das Radfahren auf dem Gehweg (incl. rot gepflasterten Streifen) nicht erlaubt. Der etwa 1 m breite rote Streifen auf dem Gehweg genügt den Mindestanforderungen an bauliche Radwege oder auch Radstreifen nicht. Dazu hätte er mindestens 1,50 breit sein müssen. Auch die Interpretation des roten Streifens als "sonstiger Radweg" kann hier nicht in Anspruch genommen werden. Auch ein sonstiger Radweg müsste mindestens 1,50 breit sein um sicher benutzt werden zu können.
Mit der jetzigen Regelung darf der Gehweg befahren werden. Es darf aber auch die Fahrbahn benutzt werden, so dass die Radfahrer entsprechend der Verkehrsflage und seinen individuellen Ansichten den Weg selbst wählen darf. (Autofahrer können das nicht)
Diese jetzige Regelung wurde übrigens vom Radverkehrsbeirat der Stadt empfohlen.
Wenn einzelne Autofahrer die Radler auf der Fahrbahn bedrängen ist das bedauerlich, liegt aber nicht an der Verkehrsregelung.
Der Mangel #943-2019 wurde migriert.
Kommentare
Es ist einfach unglaublich…
PermalinkEs ist einfach unglaublich wie Tag für Tag gegen Radfahrer agiert wird und die Behörden nicht verstehen wollen, dass weder geteilte Fuß/Radwege noch das Fahren auf der Straße eine Lösung sein kann.
Das Fahren auf jenaers Straßen, ja sogar das gehen auf dem Gehweg und das kreuzen von Straßen, ist aufgrund der kranken Autofahrerkultur, sehr sehr gefährlich. Dass dann auch noch Radwege wegkommen und weitere Gefährdungen geschaffen werden, bei neuen Straßen weiterhin keine Radwege geplant werden, das bleibt mir unverständlich.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2019 - 09:05
Realitätsferne Bürokratie
PermalinkWenn solche realitätsfernen Vorschläge vom Radverkehrsbeirat selbst kommen, braucht man sich ja eigentlich nicht wundern, dass einem das Radfahren in Jena immer weiter verleidet wird.
Bei 3 Metern Breite hätte man auch einfach einen gemeinsamen Geh- und Radweg statt Schrittgeschwindig für alle Verkehrsteilnehmer abseits der Straße anordnen können.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2019 - 13:10
Entschuldigung, wenn die…
PermalinkEntschuldigung, wenn die Markierung eindeutig auf den Gehweg und nicht auf die Straße führt, ist die Regelung in der Tat verantwortlich dafür dass Radfahrer bedrängt werden.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 06.03.2019 - 16:38