Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ist dies also Richtig, dass die Fahrzeuge vom Kreisverkehr her kommend und Richtung Kahla fahrend unbegrenzt fahren dürfen, durch die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V, mit Richtgeschwindigkeit fahren, bis zum 100-Schild?
Es gab einmal 80-er Schilder an dieser Stelle, die nun aber nicht mehr existieren. Die weiße 80 auf dem Boden hat keine rechtliche Vorgabe für eine Geschwindigkeit, da es nicht das Verkehrszeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" ist, sondern nur eine weiße 80.
Würde mich über eine Klärung bzw. ein 80-er Schild wieder sehr freuen, damit es rechtlich gesichert ist.
Danke für Ihre Arbeit.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.868700874465, 11.59755153233
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#20200-2026" wurde gemeldet.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Nein! Wenn Sie vom Kreisel kommend die Rampe abwärts in Richtung Kahla zur B 88 fahren, steht auf dieser Rampe das Verkehrszeichen 80 km/h. Damit ist eindeutig geregelt, dass Sie auch im weiteren "nur" 80 km/h fahren dürfen, da diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufgehoben wird. FD Mobilität
Der Status des Mangels "#20200-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Da hat jemand aber in der…
PermalinkDa hat ..........
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Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03.03.2026 - 07:31