Der in einem anderen Mangel von mir bereits gemeldete Ast, der abgebrochen ist, wurde angeblich beseitigt und der Mangel geschlossen.
Könnte der abgebrochene Ast bitte wirklich beseitigt werden und nicht nach wie vor den halben Fußweg und den Straßengraben versperren? Das erscheint mir doch eine sehr großzügige Interpretation von „Mangel behoben“ zu sein.