Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung

#1492-2019  Sonstiges

bezüglich #1534-2019 Sonstiges
Der Parkautomat nimmt Geldstücke schlecht an. Immer wieder fallen diese durch und man muss sie bis zu 3 Mal einwerfen bis sie angenommen werden.
Da war schon immer so. Nur ist es mittlerweile wesentlich schlimmer geworden.

Wurde geschlossen mit der Begründung: Der Parkscheinautomat ist seit 06.05.2019 aus, da zur Zeit Frühlingsfest ist. “

#1481-2019  Sonstiges

Wir haben ein Problem mit der Kennzeichnung von der 30 Zone iin unserem Wohngebiet. Ein einziges Verkehrsschild, stehend vor dem Katharinentunnel, zeigt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in diesem verzweigten Wohnviertel an. Viele Kraftfahrer überschreiten die zugelassene Höchstgeschwindigkeit massiv, sicher auch, weil sie dieses eine Schild "vergessen".

#1460-2019  Sonstiges

Problem noch nicht gelöst. Deshalb neuer Versuch. Es ist genau der in der Karte markierte Parkautomat.
Der Parkautomat nimmt Geldstücke schlecht an. Immer wieder fallen diese durch und man muss sie bis zu 3 Mal einwerfen bis sie angenommen werden.
Da war schon immer so. Nur ist es mittlerweile wesentlich schlimmer geworden.

#1406-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit und Gefährdung durch linksseitige Radverkehrsführung:
Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Die Querung durchgezogener Linien als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1405-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit:
Die Querung von drei Fahrspuren ohne entsprechende Querungshilfen ist unzumutbar. Die Querung der durchgezogenen Linie als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:

#1404-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung und fehlende Querungsmöglichkeit:
Nach der Einmündung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad verjüngt sich der Radwegsstreifen auf 1,5m und ist somit nicht mehr für die linksseitige Radverkehrsführung zulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

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