Straßenverkehrsbehörde

#5239-2021  Straßenschild

Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte, um Halten und Parken auf dem Radfahrschutzstreifen (wie im Bild) zu unterbinden.

#5042-2021  Straßenschild

Zufahrt/Zugang zum Radweg/Fußweg ab Brücke Grenzstraße (nördliche Seite) weiterführend bis Gewerbegebiet am Jembo-Park ist ohne Hindernisse auch für PKW/LKW zu befahren. Kann als Abkürzung oder Umfahrung genutzt werden.

Ist an dieser Stelle eine Zufahrtsverengung geplant oder würde eine solche Maßnahme Rettungswege behindern.

Vielen Dank.

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