Sehr geehrte Damen und Herren,
ist dieses von privat angebrachte Halteverbotsschild rechtens ? Es handelt sich hierbei um 4 Parktaschen an einer öffentlichen Anliegerstraße vor dem Grundstück in der Merseburger Str. 27. Stehen diese Parktaschen der Öffentlichkeit zur Verfügung oder sind sie Privatgrundstück ?
Mit freundlichen Grüßen
K. Schmidt