#2782-2020

Beschreibung des Mangels

Liebes Team der Stadtverwaltung,

auf dem Radweg vor der Goethegalerie, der oben beim Johannisplatz beginnt und bis zur Post durchgeht, fehlt schon seit Monaten die Fahrradwegmarkierung, die früher mit weiß aufgesprüht war. Das hat zur Folge, dass kaum ein Fußgänger diesen Radweg noch als solchen wahrnimmt und dort einfach läuft oder an der roten Ampel wartend drauf steht. Das ist sehr ärgerlich, wenn man mit dem Fahrrad einfach durchfahren möchte. Je nachdem, wie "emotional" der entsprechende Fahrradfahrer oder wie stur der Fußgänger ist, habe ich da schon die ein oder andere brenzlige Situation beobachtet. Könnte man die Markierungen wieder aufsprühen? Am besten diesmal mit gelb und gerne in regelmäßigen Abständen auf der gesamten Länge durchgehend? Das wäre klasse!

Vielen Dank und ein erfolgreiches und respektvolles Jahr an alle. :-)

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.927608713606, 11.583328843117

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

auf dem Gehweg vom Johannisplatz bis zur Post existiert zwar noch eine bauliche Absetzung im Pflaster, dies ist aber kein Radweg im Sinne von Zeichen 237, 240 oder 241 StVO. Der vormals vorhandene Radweg musste eingezogen werden, da nach der Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO ein Radweg mindestens 1,50 m breit sein muss. Diese Breite wird vor der Goethe-Galerie nicht erreicht.

Zwischen Johannisplatz und Post handelt es sich um einen Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. Die Fußgänger haben hier Vorrang und dürfen durch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden. Zitat § 41 StVO: "Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2869-2020, die neue ID ist: #2782-2020.

Kommentare

Das ist ein Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei".
Bedeutet:
Fußweg _kann_ von Radfahrern benutzt werden wenn keine Fußgänger behindert werden. Im Normalfall ist die Straße zu benutzen.
mfg.

Lieber "Melder". Nach meiner Ansicht unterliegen Sie hier einem verkehrsrechtlichen Irrtum. Der von Ihnen beschriebene Weg ist durch das Verkehrszeichen 239 als Gehweg gekennzeichnet. Und das im Bereich vom Johannisplatz bis zur E.-Abbe-Straße. Unter diesem Zeichen befindet sich das Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei".
Diese schon recht lange bestehende Beschilderung bedeutet, dass sich dort eben kein Radweg (mehr) befindet, sondern dass Radfahrer optional den Gehweg befahren dürfen- aber nicht müssen. Wenn Radfahrer denn den Gehweg berechtigt benutzen, haben sie dies mit entsprechender Rücksicht auf die priorisierten Fußgänger zu tun, welche nun einmal die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind. Insofern kommt es an der Schnittstelle Fußgängerampel Goethegalerie wie so oft im Leben, auf dass gegenseitige Verständnis und die Rücksicht an. Grundsätzlich bevorrechtigt sollte aber aufgrund der bestehenden Beschilderung der Fußgänger sein...

Soweit ich weiß ist das dort kein Fahrradweg. Sondern ein Gehweg auf denen auch Fahrräder fahren dürfen aber nicht müssen. D.h. für Radfahrer: Anpassen an Fußgänger.
Möchte man als Fahrradfahrer einigermaßen vorankommen, bleibt nur die Benutzung der Straße.

Dort ist kein Radweg, sondern ein Gehweg, der zum Radfahren freigegeben wurde. Radfahrer dürfen dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Soweit mir bekannt ist, ist dieser Bereich kein Radweg. Deshalb führt der Radweg ja auch beim Johannistor auf die Straße. Die Fußgänger sind dort also im Recht. Falls ich mich irre, sorry, dann wäre es natürlich wünschenswert, wenn man den Radweg auch als solchen erkennen würde.

Lieber Mängelmelder, der angezeigte Weg ist ein Fußweg, deshalb ist hier kein Radfahrersymbol. Und eine Umwidmung zum Radweg halte ich auch für nicht sinnvoll.

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

<p>Auch wenn ein Gehweg nicht mittels Beschilderung für den Radverkehr freigegeben ist, dürfen Radfahrer ihn benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO). Es ist also eine müßige Diskussion ob oder ob doch nicht.......</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme wäre wohl derzeit der beste Weg.&nbsp; :-)</p>

<p>Besten Dank für Ihre Empfehlung. Wir geben Ihre Empfehlung an die Verkehrsplanung weiter.</p>

<p>Bisher wurde diese Problematik sehr kontrovers diskutiert. Viele Radfahrer wollen lieber auf der Fahrbahn fahren und so den Kfz-Verkehr "zurückdrängen". So kommt auch immer wieder eine Tempobeschränkung wie auf dem südlichen Löbdergraben (20 km/h) für den gesamten Innenstadtbereich in die verkehrs- und klimapolitische Diskussion.</p>

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