Beschreibung des Mangels
Verbot für den Fußgängerverkehr.
Nach StVO ist hier für alle zu Fuß Gehenden Schluss. Wer in den Lichtenheimer Oberweg oder zur C-Zeiss-Promenade, der darf hier umdrehen und sich einen anderen Weg suchen. Das VZ. entfaltet schließlich Gültigkeit für die gesamte Straße.
Aber vermutlich ist das gar nicht beabsichtigt und man darf als Verkehrsteilnehmer hier Mutmaßungen anstellen, was nun eigentlich "gemeint" sein könnte.
Dem Zusatzzeichen folgend soll hier auf die andere Straßenseite gewechselt werden. Jene Straßenseite, auf der der Gehweg von Absperrschranken okkupiert ist.
Also auf der Fahrbahn weitergehen? In einem LSA-geregelten Kreuzungsbereich? Ohne Absenkung für mobilitätseingeschränkte Personen? Ohne Einrichtung eines Notweges?
Ich möchte freundlich darum bitten, dass hier wenigstens die Grundsätze der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen eingehalten werden. Sicherlich sind Dauer und Umfang der Arbeitsstelle nicht geeignet, um eine tägliche Kontrolle seitens der StVB durchzuführen - allerdings sollten die ausführenden AN angehalten werden, nicht permanent auf Kosten der Allgemeinheit an den korrekten Ausführungen nach Regelwerk zu sparen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.919582850439, 11.569920480251
Kommentare
so ist das immer in jena...
Permalinkso ist das immer in jena...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15.09.2020 - 10:15
siehe jena-ost (Geschwister…
Permalinksiehe jena-ost (Geschwister-Scholl-Straße) dort dürfen Fußgänger seit über einem Monat nicht mehr die Haltestelle betreten..
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15.09.2020 - 14:12
Antwort auf so ist das immer in jena... von Gast (nicht überprüft)