#6450-2021

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Monaten parkt ein Anhänger ohne Zugfahrzeug auf einem der öffentlichen Stellflächen in der Lutherstraße, Höhe Hausnummer 43. Der Anhänger ist zudem so geparkt, dass er zwischen sich und den dahinter befindlichen Fahrradstellplätzen eine gewisse Lücke schafft. Während die Lücke zu klein für die meisten PKWs ist, passt ein Motorrad bequem hinein. Es ist zu beobachten, dass immer das gleiche Motorrad in dieser Lücke parkt und offenbar einen Vorteil aus dem vom Anhänger geschaffenen "Privatstellplatz" zieht. Im Grunde werden an besagter Stelle zwei bis drei vollwertige PKW-Stellplätze von Einzelnen permanent geblockt und auf asoziale Art und Weise exklusiv genutzt. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man die ohnehin angespannte Parkplatzsituation in der Lutherstraße bedenkt.

Hiermit bitte ich freundlich um Prüfung, ob es sich im Falle des Anhängers und/oder des Motorrads um Parkverstöße handelt. Wenn ich richtig informiert bin, ist für Anhänger eine maximale Verweildauer von 14 Tagen erlaubt und mit einem simplen Vor- oder Zurückrollen des Anhängers um ein paar Meter würde man den Parkverstoß nicht umgehen können.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.928240092453, 11.576678037381

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Gemäß § 12, Abs 3b StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist wird auch dann nicht unterbrochen, wenn der Anhänger bewegt wird und diese kurze Fahrt lediglich dem Zweck dient ihn anschließend wieder an der selben Stelle zu parken. Diese Frist kann nur unterbrochen werden, wenn andere eine reelle Chance haben, auf der bisher genutzen Parkfläche zu parken.

Allerdings gestaltet sich die Kontrolle solcher geparkten Anhänger schwierig. Hierzu werden in der Regel die Ventilstellungen des betroffenen Anhängers dokumentiert. Sobald eine Änderung dieser Ventilstellungen auftritt, ist davon auszugehen, dass der Anhänger bewegt wurde. Für welchen Zeitraum und für welche Strecke er bewegt wurde lässt sich durch uns nicht endgültig prüfen. Ebenso ist eine dauerhafte/ permanente Kontrolle von geparkten Anhängern durch uns nicht möglich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Anhänger bei geänderten Ventilstellungen auch bewegt wurde und die 2-Wochen-Frist damit unterbrochen ist.

Wir werden weiterhin den benannten Bereich kontrollieren und ordnungswidriges Verhalten dokumentieren und ahnden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6552-2021, die neue ID ist: #6450-2021.

Kommentare

Bei der maximalen Parkzeit für den Anhänger stimme ich Ihnen zu, scheint aber für das Ordnungsamt schwierig zu kontrollieren.

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