#7323-2022

Beschreibung des Mangels

PKW steht vor der Einfahrt in der Riedstr. 4

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.929121889687, 11.575630903244

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

da es sich hier aber auch um eine Störung handelt, welche unmittelbar mit dem Abstellen eines Fahrzeuges vor bzw. gegenüber einer Grundstücksein- oder -ausfahrt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO handelt, hat der betroffene Eigentümer sein Verlangen bei der Behörde persönlich oder telefonisch anzuzeigen. Dieser kann leider nicht darauf Vertrauen, dass die Behörde hier im eigenen Ermessen tätig wird, da das nach der Rechtsprechung dafür nicht vorgesehen ist.

Das Schutzbedürfnis und damit auch die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist dort zu verneinen, wo nach Sinn und Zweck der Vorschrift eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht in Betracht kommen, so zum Beispiel dass der Berechtigte vor seiner eigenen Ausfahrt steht oder gar Dritten gestattet.

Es wird somit seitens der Ordnungsbehörde immer wieder darauf hinzuweisen sein, dass Maßnahmen zur Beseitigung von Fahrzeugen vor Grundstücksein- und -ausfahrten, nur auf Verlangen des Besitzers durchgeführt werden können.

Wir bitten um Beachtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7432-2022, die neue ID ist: #7323-2022.

Kommentare

Selbst an einem Samstag erlebt: Der diensthabende Mitarbeiter des Ordnungsamtes hielt es nicht für nötig, eine zugeparkte Feuerwehrzufahrt räumen zu lassen, mit dem Verweis auf fehlende Mitarbeiter, O-Ton des Ordnungsamtsmitarbeiters: "Die Feuerwehr wird das Auto im Notfall schon beiseite räumen." Dies sagt doch schon alles aus.

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