Der Bewuchs ragt bis zu 1/3 in den Radweg. Sieht zwar schön aus. Ist aber für Radfahrer ein weiteres Hindernis auf einem sowieso schon viel zu schmalen Radweg auf einer sehr stark frequentierten Straße. Verkehrssicherheit!
aber die Breite an dieser Stelle ist auch völlig ok. Wir als Fahrradfahrer müssen mal so langsam die "Kirche i Dorf lassen" in Jena haben wir schon die größte Lobby
Es handelt sich bei der Markierung um einen Schutzstreifen.
Ein Schutzstreifen ist KEIN Radweg.
Der Schutzstreifen ist auch nicht "zu schmal", sondern entspricht hier grundsätzlich der VwV-StVO.
Die "Verkehrssicherheit!" ergibt sich dann auch nicht aus einem Rückschnitt des Grüns, sondern aus der Fahrweise der am Straßenverkehr Teilnehmenden.
Mit dem Rad: so weit links fahren, dass das Grün nicht in die Speichen/Schaltung kommt.
mit dem KFZ: beim Überholen die vorgeschriebenen 1,5m seitlichen Abstand einhalten. Auf Grund des verfügbaren Fahrbahnquerschnitts ist auch bei bestens zurückgeschnittenem Grün ein Überholen bei Gegenverkehr eigentlich nicht StVO-konform möglich.
Fazit: Das Grün kann gerne zurückgeschnitten werden. Aussagen zur Verkehrssicherheit sind in erster Linie an die Fahrzeugführenden zu richten.
Kommentare
Mähen ok
Permalinkaber die Breite an dieser Stelle ist auch völlig ok. Wir als Fahrradfahrer müssen mal so langsam die "Kirche i Dorf lassen" in Jena haben wir schon die größte Lobby
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 23.05.2022 - 14:20
Dies ist ein Schutzstreifen…
PermalinkDies ist ein Schutzstreifen und nicht Benutzungspflichtig, somit Sie auch weiter links fahren können.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 23.05.2022 - 14:20
kein Radweg
PermalinkEs handelt sich bei der Markierung um einen Schutzstreifen.
Ein Schutzstreifen ist KEIN Radweg.
Der Schutzstreifen ist auch nicht "zu schmal", sondern entspricht hier grundsätzlich der VwV-StVO.
Die "Verkehrssicherheit!" ergibt sich dann auch nicht aus einem Rückschnitt des Grüns, sondern aus der Fahrweise der am Straßenverkehr Teilnehmenden.
Mit dem Rad: so weit links fahren, dass das Grün nicht in die Speichen/Schaltung kommt.
mit dem KFZ: beim Überholen die vorgeschriebenen 1,5m seitlichen Abstand einhalten. Auf Grund des verfügbaren Fahrbahnquerschnitts ist auch bei bestens zurückgeschnittenem Grün ein Überholen bei Gegenverkehr eigentlich nicht StVO-konform möglich.
Fazit: Das Grün kann gerne zurückgeschnitten werden. Aussagen zur Verkehrssicherheit sind in erster Linie an die Fahrzeugführenden zu richten.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 23.05.2022 - 14:38