#8759-2022

Beschreibung des Mangels

Seit fast einem Jahr parkt permanent an der Ecke Bachstraße / Quergasse (vor dem Gasthof zur Schweiz) der Motorroller auf dem Gehweg (dieser Umstand wurde schon in dem - voreilig geschlossenen - Mangel #8011-2022 vom 06.04.2022 berichtet: https://maengelmelder.jena.de/de/requests/8011-2022).
Offensichtlich wurde der Mangel nicht von verantwortlicher Stelle in Augenschein genommen, denn es ist seitem nichts passiert, obwohl der Motorroller als nicht verkehrssicheres Fahrzeug deutlich an der (vermutlich durch Vandalismus) zerbrochenen Windschutzscheibe erkennbar ist.
Von Zeit zu Zeit werden dann weitere (E-)Motorroller direkt daneben abgestellt, so dass Fussgänger aus Richtung Quergasse in Richtung Krautgasse an dieser Stelle behindert werden, da ein Umlaufen dieser Stelle stadtauswärts über die Quergasse erfolgen müsste oder stadteinwärts um die beiden Motorroller, dem danebenstehenden Baum und dem sich anschließenden Fahradständern herum erfolgen müsste.
Bitte überprüfen Sie, ob der Motorroller ggf. stillgelegt ist/werden sollte und von dem Gehweg entfernt werden kann.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.929760573612, 11.580348908901

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

nach nochmaliger Kontrolle des Fahrzeuges wurde wiederum festgestellt, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegend nicht gegeben ist. Aus diesem Grund war ein Abschleppen des Motorrollers nicht angezeigt. Auch liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie dieses ordnungswidrige Verhalten ahnden wird. Gemäß § 1 Abs. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wird als Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung bezeichnet, welche den Tatbestand eines Gesetztes verwirklicht, das mit einer Geldbuße geahndet wird.Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde (§ 47 Absatz 1 Satz 1 OWiG). Nach dem dadurch zum Ausdruck kommenden Opportunitätsprinzip ist die Verfolgungsbehörde grundsätzlich anders als Polizei und Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren berechtigt, von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn sachliche Gesichtspunkte wie z.B. geringe
Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse dies rechtfertigen.

Vorliegend wurde der Fahrer des Fahrzeuges aufgefordert, sein Fahrzeug dort zu entfernen. Dem wird er in den nächsten Tagen nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8869-2022, die neue ID ist: #8759-2022.

Kommentare

Aus welchen konkreten Gründen wird dieser Mangel nicht beseitigt und die Motorroller nicht kostenpflichtig entfernt

<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p>bitte schauen Sie sich den Kommentar der Stadtverwaltung Jena dazu an. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.</p>

<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>

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