#10291-2023

Beschreibung des Mangels

Seit kurzem gibt es an der Einmündung des Steinweges in den Löbdergraben das Zusatzzeichen "1022-10 Radfahrer frei" am Zeichen "267 Verbot der Einfahrt".

Offenbar wurde hier dem Druck der Radfahrer-Lobby nachgegeben, ohne die Folgen umfassend zu bedenken. Denn:

Der aus Richtung Jena-Ost kommende Radler sieht diese Beschilderung und könnte nun geradeaus über den Fußgängerübergang fahren (der für Radler ebenfalls freigegeben ist). Das ist vermutlich der gewollte Effekt, aber:

Der Radfahrer könnte ebensogut nach links (Richtung Fischergasse) oder rechts (Richtung Schwarzer Bär) abbiegen - schließlich gibt es keine weitere Beschilderung einer für ihn vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Da für diese Fälle weder eine Ampel noch Zeichen "205 Vorfahrt gewähren" angebracht ist, vermutet der Radfahrer zu Recht, dass er gegenüber Fahrzeugen, die aus seiner Sicht von links (also aus Richtung Fischergasse) kommen, Vorfahrt hat - weil er glauben muss, es handele sich um gleichrangige Straßen.

Die aus Richtung Fischergasse kommenden Fahrzeugführer sehen allerdings Zeichen "306 Vorfahrtstraße" bzw. haben eventuell Grün an ihrer Ampel - haben also ebenfalls Vorfahrt.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es hier zu einem Unfall kommt.

Auf die Antwort des Fachdienstes Mobilität bin ich gespannt...

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928688206243, 11.590811133319

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Dieser Bereich wurde in die Radverkehrsplanung übernommen und wird aktuell überarbeitet. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10404-2023, die neue ID ist: #10291-2023.

Kommentare

Dann sollte man dort am besten noch eine Fahrradampel zusammen mit dem Verkehrszeichen 214 („Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts“) in Kombination mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr" (VZ 1010-52) anbringen. Mit einer separaten Fahrradampel könnte man sogar die Fußgänger- und Radfahrerampel versetzt schalten um Konflikte zu reduzieren.

Ein Glück, dass die nicht in gepanzerten Kisten sitzenden Radfahrer nicht nur etwas für ihre Gesundheit tun, sondern wissen, dass ein Um-/Unfallen schmerzhaft sein wird. Daher sind die im "Mangel" beschriebenen Möglichkeiten theoretisch da, allerdings praktisch irrelevant, da in Jena der Fußgänger und Radfahrende immer (!) darauf achten muss, dass ihm durch den MIV nichts passiert - selbst bei für ihn grüner Ampel, z.B. Paradiesstraßeüberweg.

Unabhängig vom Verhalten der Radfahrenden gilt nun einmal die Regel, dass an einer mit LSA ausgestatteten Kreuzung alle Einmündungen mit entsprechenden Lichtzeichen zu versehen sind, um Unklarheiten hinsichtlich der Vorfahrt zu vermeiden.
Der Aspekt wurde von der StVB an dieser Stelle entweder vor Anbringung der Radverkehrsfreigabe nicht bedacht oder ignoriert, obwohl vorhersehbar hätte sein müssen, welch unklare Situation damit geschaffen wird.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.