Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.931271158127, 11.571317911148
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Die benannte Kamera wurde bereits am 28.08.2023 zur Prüfung an den dafür zuständigen "Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (TLfDI) in Erfurt gemeldet. Der Vorgang wird aktuell noch bearbeitet.
Bei weiteren Fragen ist dieser unter der Mailadresse poststelle@datenschutz.thueringen.de erreichbar.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #12500-2023, die neue ID ist: #12387-2023.
Kommentare
Urteil Berliner Amtsgerichts vom Dezember 2003 (Az. 16 C 427/02)
PermalinkDanke für Ihre Rückmeldung, nur stellt sich mir die Frage warum hier erst ein Landesbeauftragter prüfen muss. Es ist doch eindeutig das die Kamera den öffentlichen Gehweg erfasst.
Nach einem Urteil des Berliner Amtsgerichts vom Dezember 2003 (Az. 16 C 427/02) darf „maximal ein Meter des öffentlichen Verkehrsraums“ erfasst werden. Außerdem verlangt das deutsche Recht einen Hinweis auf die Existenz einer Kamera. Das muss doch auch unser Stadtverwaltung bekannt sein, so dass diese handeln kann.
Gespeichert von Der Melder (nicht überprüft) am Sa., 25.11.2023 - 11:26