#13061-2024

Beschreibung des Mangels

Gehweg ist nicht mehr für Radfahrer frei gegeben. Ich muss bis zur Mühlenstraße nun auf dem schmalen Streifen der Straße zwischen Gleis und Gehweg fahren. In meinen Augen total gefährlich auch für den nachfolgenden Verkehr. Durchs Paradies mit zwei mal Straßenquerung und Bahnschranke kann doch nicht die gewollte Alternative sein? Jena ist keine Fahrradfreundliche Stadt!

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.920821963818, 11.580990052802

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13061-2024" wurde gemeldet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Dieser Bereich weist eine zu geringe Gehwegbreite auf, um den Radverkehr mittels Beschilderung das Befahren zu erlauben. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#13061-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Das ist eine richtige Entscheidung denn die Radfahrer haben sehr oft Fußgänger, auch mit Kinderwagen und Behinderte gefährdet. Noch dazu sind immer mehr Radfahrer mit E-Bike unterwegs welche nicht rücksichtsvoll fahren.

Also auf der Fahrbahn zu fahren ist doch der Normalzustand an den sich in der Kahlaischen Str nur 2 Prozent der Radfahrer halten. Der Gehweg ist dafür ausserdem nicht breit genug. Ich fahre jeden Tag diese Str und finde es nicht gefährlich zwischen den Schienen zu fahren.

An um mit und auf den Gleisen per Rad unterwegs zu sein ist schon gefährlich. Viel gefährlicher als auf einem wirklich breiten Gehweg/Radweg der nicht so häufig frequentiert wird. Straßenbahn und Autofahrer werden sich bedanken.

Die vorhandenen Regelwerke besagen eben NICHT, dass Radfahren neben Straßenbahngleisen irgendwie gefährlicher ist, als Radfahren auf Gehwegen. Wenn dem so wäre, würde in den Regelwerken die Vorgabe stehen, dass der Radverkehr nicht auf/neben Straßenbahngleisen stattfinden darf. Steht dort aber nicht.

Weiterhin ist festzuhalten, dass auf "Gehweg+Radverkehr frei" nunmal stets und immer Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist.

Auch widersprechen Gefälle, einmündende Straßen und Grundstückszufahrten sowie die dort (nicht) vorhandenen Sichtbeziehungen einer Freigabe für den Radverkehr. Weiterhin wird der GESAMTE Fuß- und Radverkehr, der sich anderenorts vielleicht noch auf 2 Seiten der Straße verteilt, hier auf einer Seite abgewickelt.
Auch gibt es in den einschlägigen Vorschriften keine Wertung von Verkehrsarten bei Mischverkehr, wie es Ihnen wohl vorschwebt ("Straßenbahn und Autofahrer werden sich bedanken.")
Und weil all das schon eine Freigabe ausschließt, ist es unerheblich, ob nach Ihrer Wahrnehmung dort "wenige" oder "keine" Fußgänger unterwegs sind.

Da ich aus eigener Erfahrung als Fussgänger erlebt habe, wie rücksichtslos Radfahrer auf Gehwegen unterwegs sind, ist dies eine sehr gute Entscheidung.