Es wäre nur logisch, die Auffahrt aus Richtung der Straße "Am Goldberg" mit dem Zeichen "Vorfahrt gewähren" dem der Hauptstraße folgenden Radweg zwischen Klinikum und Bäckergasse unterzuordnen, aber leider wurde bei der Planung des neuen Radwegs nicht einmal die Entfernung der alten Fahrbahnbegrenzungen berücksichtigt (siehe Meldung #10586-2023).
Solange die Vorfahrt nicht anders geregelt ist, gilt dennoch R-v-L und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Letzteres bedeutet eben auch, mit verminderter Geschwindigkeit und bremsbereit an die Einmündung heranzurollen statt einfach einfach durchzurauschen, denn ein Recht auf "Schwung" gibt es halt nicht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1171
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
265
Graffiti
20
Laterne
1662
Müll
2582
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
609
Sonstiges
2017
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
631
Stadtgrün
668
Stadtwald/Wanderwege
894
Straße/Gehweg/Radweg
5091
Straßenreinigung/Winterdienst
858
Straßenschild
1335
Es wäre nur logisch, die…
Permalink