<p>Zu ihrer Anfrage gibt es bereits eine Rechtssprechung: Ein Fahrzeug mit gefährlichen Ecken und Kanten gefährde sowohl zugelassen als auch abgemeldet die öffentliche Sicherheit. Der Eigentümer habe auch die Abschlepp- und Verwahrungskosten zu tragen. (VwG Köln, AZ: 20 K 3694/08).</p>
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