Als Fahrradfahrer ist mit auf einem für Radfahrer freigegebenem Fussweg maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das ist mir, mit Verlaub, zu langsam, deswegen benutze ich die Fahrbahn. Bei der Mängelmeldung ging es übrigens um eine Bordsteinabsenkung nicht um das Fahrradfahren auf der Straße. Das ist erlaubt und geht auch ganz komfortabel, da hier genügend Platz ist.
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