Die damalige Begründung bezog sich ausdrücklich darauf, dass Straßenbahnen diese Fahrbeziehung nicht in jedem Umlauf nutzen. Durch die aktuelle Baustelle und die geänderte Linienführung fahren nun jedoch sämtliche beziehungsweise sehr viele Bahnen aus dieser Richtung über die betreffende Kreuzung. Die beschriebene Überschneidung tritt daher nicht mehr nur gelegentlich, sondern regelmäßig auf.
Damit haben sich die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse gegenüber der Prüfung vom November 2025 wesentlich verändert. Bitte prüfen Sie deshalb die Signalsteuerung erneut unter den aktuellen Baustellenbedingungen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Zwischenzeit vorübergehend verlängert oder das Grün für den kreuzenden Kraftfahrzeugverkehr vom tatsächlichen Räumen der Straßenbahn abhängig gemacht werden kann.
Der allgemeine Hinweis auf § 1 und § 11 StVO erklärt zwar die Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer, löst aber nicht das Problem, dass Autofahrer bei Grün regelmäßig auf eine noch im Konfliktbereich befindliche Straßenbahn treffen.
Dringender als zuvor
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