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Der Kommentator stellte die Existenz eines Radverkehrskonzepts in Frage, verzichtete aber auf die Nennung der bekannten Beispiele aus dem letzten Halbjahr.
Konkret zu nennen wären darum:
- Umgestaltung der Radverkehrssituation in der Göschwitzer Straße mit unbefriedigem Resultat für Radfahrer, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren wollen (Gewerbegebiet)
- ersatzlose Entwidmung des Radwegs entlang der Göschwitzer Straße zwischen B88 und Gewerbegebiet
- ersatzlose Entwidmung des Radwegs entlang der Brüssler Straße
- Umwidmung des Radwegs entlang der Rudolstädter Straße zur Schrittgeschwindigkeitsstrecke ("Radfahrer frei") unter Beibehaltung des benutzungspflichtigen "Schieberadwegs" in Göschwitz

Statt der Nennung von dem im Mängelmelder bereits vielfach angesprochenen Beispielen, wurde mit dem Brückenneubau in Lobeda eines genannt, bei dem der bisherigen Berichterstattung nach der Verzicht auf die Planung eines konkreten Radwegkonzepts an dieser Stelle Bedingung für die schnelle Umsetzung der KFZ-Infrastruktur war. Der Bau von Radwegen soll dann in einem zweiten Schritt erfolgen, für den aber keinerlei Konzepte oder Fertigstellungstermine bekanntgegeben wurden.

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