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<p>Sehr geehrter Mitteiler,</p>

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<p>Aufgabe der Behörde ist die Überwachung des ruhenden Verkehres. Das wollen wir nicht in Abrede stellen. Auch eine Vernachlässigung dieser Aufgabe kam und kommt für die Behörde nicht in Betracht. Jedoch bedarf es zu den vorliegenden Zeiten an Besonnenheit und Fingerspitzengefühl. Wichtig ist, dass die Behörde von Gefahren im Straßenverkehr zeitnah informiert wird. Hierfür reicht ein Anruf in der Verkehrsüberwachung aus. Dafür taugt der Mängelmelder leider nicht.</p>

<p>Bevor dieses Thema hier abgeschlossen wird, teilen wir mit, dass entsprechend der Mitteilung, Maßnahmen durch die Ordnungsbehörde eingeleitet und mit dem Halter gesprochen wurde. Das Fahrzeug wurde entfernt.</p>

<p>Der Vorgang ist hier nunmehr abgeschlossen.</p>

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<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>Verkehrsüberwachung</p>

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