Die gesetzlichen Seitenabstände können von Autofahrern an dieser Stelle nicht eingehalten werden, zumal man ja auch zu den beinahe durchgehend geparkten Fahrzeugen am rechten Fahrbahnrand mindestens eine Türbreite Abstand halten muss.
Hinzukommt, dass die in südliche Richtung fahrenden Radfahrer auch nicht direkt am Bordstein, sondern wenigstens 50 bis 75cm daneben fahren.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1165
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
13
Laterne
1625
Müll
2548
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
600
Sonstiges
2003
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
625
Stadtgrün
666
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5035
Straßenreinigung/Winterdienst
829
Straßenschild
1317
Völlig richtig.
Permalink