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Die gesetzlichen Seitenabstände können von Autofahrern an dieser Stelle nicht eingehalten werden, zumal man ja auch zu den beinahe durchgehend geparkten Fahrzeugen am rechten Fahrbahnrand mindestens eine Türbreite Abstand halten muss.
Hinzukommt, dass die in südliche Richtung fahrenden Radfahrer auch nicht direkt am Bordstein, sondern wenigstens 50 bis 75cm daneben fahren.

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